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15/03/2008
Rauchverbot in der Gastronomie Deutschland 2008
Nachstehen eine Übersicht des Geplanten Rauchverbots aller Bundesländer in Deutschland in der Gastronomie mit Kurzbeschreibungen:
BAYERN
Rauchverbot in Gaststätten gilt ab: 01.01.2008
Besonderheiten:
Bayern handhabt das Rauchverbot am strengsten von allen Bundesländern. Auch in Nebenräumen von Gaststätten darf nicht zur Zigarette gegriffen werden.Ausnahmeregelungen gelten für Biergärten und Freiflächen von Wirtshäusern sowie für geschlossene Gesellschaften.
BADEN WÜRTTEMBERG
Rauchverbot in Gaststätten gilt ab: 01.08.2007
Besonderheiten:
Zur Zigarette gegriffen werden darf in Bier-, Wein- und Festzelten. An Schulen und Gymnasien darf die jeweilige Schulkonferenz entscheiden, ob es eine "Raucherzone" gibt.
SAARLAND
Rauchverbot in Gaststätten gilt ab: 15.02.2008
Besonderheiten:
In so genannten "inhabergeführten Eckkneipen" darf weiterhin geraucht werden. Bedinungen sind der Wirt muss selbst bedienen. Das Rauchen in Festzelten ist dagegen nur bei befristeten Veranstaltungen gestattet.
RHEINLAND-PFALZ
Rauchverbot in Gaststätten gilt ab: 15.02.2008
Besonderheiten:
In Festzelten ist das Rauchen hier nur bei befristeten Veranstaltungen gestattet.
HESSEN
Rauchverbot in Gaststätten gilt ab: 01.10.2007
Besonderheiten:
In Zelten ist das Rauchen nur befristeten Veranstaltungen gestattet für Diskotheken und Clubs gilt eine Nebenraumregelung "Raucherzimmer".
THÜRINGEN
Rauchverbot in Gaststätten gilt ab: Juli 2008
Besonderheiten:
SACHSEN
Rauchverbot in Gaststätten gilt ab: 01.02.2008
Besonderheiten:
NORDRHEIN-WESTFALEN
Rauchverbot in Gaststätten gilt ab: Juli 2008
Besonderheiten:
In Festzelten ist das Rauchen hier nur bei befristeten Veranstaltungen gestatten. In Behörden gilt Rauchverbot ab bereits 01.01.2008
NIEDERSACHSEN
Rauchverbot in Gaststätten gilt ab: 01.08.2007
Besonderheiten:
Geraucht darf nur in Beherbergungsgbetrieben oder in Betriebskantinen.
SACHSEN-ANHALT
Rauchverbot in Gaststätten gilt ab: 01.01.2008
Besonderheiten:
Ein Gastwirt mit mehreren Räumen kann den Hauptschankraum zur "Raucherzone" freigeben.
BRANDENBURG
Rauchverbot in Gaststätten gilt ab: 01.01.2008
Besondergeiten:
MECKLENBURG-VORPOMMERN
Rauchverbot in Gaststätten gilt ab: 01.01.2008
Besonderheiten:
SCHLESWIG-HOLSTEIN
Rauchverbot in Gaststätten gilt ab: 01.01.2008
Besonderheiten:
Das Rauchen in Festzelten ist nur befristeten Veranstaltungen gestattet, die eine Nachweis auf "Tradition" berufen und höchstens 21 aufeinander folgende Tage geöffnet haben.